Wir helfen und lassen Sie nicht allein!
Ihr Unternehmen ist auf Grund staatlicher Anordnung im Zuge der Corona-Krise von einer Schließung betroffen oder Sie leiden unter Umsatzeinbußen, wissen nicht, wie Sie Ihre Miete bezahlen sollen und Ihre Existenz steht auf dem Spiel?
Ob Förderungen aus den Soforthilfeprogrammen der Länder, des Bundes, Kurzarbeitergeld, Steuererleichterungen, Freistellung von Insolvenzgefährdungen, Förderkreditprogramme, bei all diesen für Sie nun unbedingt und schnell zu treffenden Maßnahmen, möchten wir Sie fachkompetent und ohne Zögern mit unserem Team von Anwälten, Steuerberatern und Finanzexperten aus einer Hand unterstützen und mit Ihnen gemeinsam den Weg aus der Krise finden.
Weiterhin prüfen wir in Ihrem speziellen Fall – was viele Unternehmerinnen und Unternehmer nicht wissen – ob der rechtlich fixierte Anspruch einer Entschädigung für alle Ihre Verluste und Ausgaben, ob Mieten, Leasingraten oder Verlusten aus Umsatzrückgängen oder dem Totalausfall Ihres Unternehmens für Sie besteht und setzen diesen dann auch juristisch durch.
Sie möchten unsere Leistungen gern beanspruchen, haben aber Bedenken wegen der Kosten unserer Leistungen?
Dann haben wir für Sie ein faires erfolgsorientiertes Angebot:
Beschaffen wir Ihnen zum Beispiel Soforthilfen in Höhe von 30.000,-€ erhält die Inter AG, welche das Expertenteam aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Finanzierungsexperten beauftragt, eine pauschale Vergütung von 10% der Summe, hier also 3.000,-€ in diesem Beispiel.
Die Inter AG kann Sie dabei finanziell entlasten und bietet fünf Modelle an:
Modell 1: Sie übernehmen 100% der Kosten (in diesem Beispiel also 3.000,-) und wenn Sie die 30.000,- Förderung erhalten, ist dieser Auftrag abgeschlossen
Modell 2: Sie übernehmen 70% der Kosten (in diesem Beispiel also 2.100,-) und die Inter AG stellt Sie von den restlichen Kosten von 900,-€ frei. Erhalten Sie die 30.000,- Förderung, erhält die Inter AG die 900,-€ zurück und zusätzlich eine Erfolgsbeteiligung von 5% der Förderung (in diesem Beispiel also 1.500,-€)
Modell 3: Sie übernehmen 50% der Kosten (in diesem Beispiel also1.500,-) und die Inter AG stellt Sie von den restlichen Kosten von 1.500,-€ frei. Erhalten Sie die 30.000,- Förderung, erhält die Inter AG die 1.500,-€ zurück und zusätzlich eine Erfolgsbeteiligung von 7,5% der Förderung (in diesem Beispiel also 2.250,-€)
Modell 4: Sie übernehmen 30% der Kosten (in diesem Beispiel also 900,-) und die Inter AG stellt Sie von den restlichen Kosten von 2.100,-€ frei. Erhalten Sie die 30.000,- Förderung, erhält die Inter AG die 2.100,-€ zurück und zusätzlich eine Erfolgsbeteiligung von 10% der Förderung (in diesem Beispiel also 3.000,-€)
Modell 5: Sie können sich derzeitig nicht an den Kosten beteiligen und die Inter AG stellt Sie von den gesamten Kosten von 3.000,-€ frei. Erhalten Sie die 30.000,- Förderung, erhält die Inter AG die 3.000,-€ zurück und zusätzlich eine Erfolgsbeteiligung von 15% der Förderung (in diesem Beispiel also 4.500,-€)
Weicht die ausgezahlte Förderung von dem beantragten Betrag ab, werden die Beträge dann entsprechend angepasst. Sollte keine Förderung erfolgen, fallen also auch keine Gebühren für Sie an. Entsprechend bereits gezahlte Vorschussrechnungen werden erstattet.
Sollten für die Bearbeitung Kurzarbeitergeld und andere Bereiche gesetzlich vorgeschriebene Gebühren nach Rechtsanwaltsgebührenordnung BRAGO oder Steuerberatergebührenordnung anfallen, helfen wir Ihnen ebenfalls. Sie erhalten dann immer vor der Beauftragung kostenauslösender Tätigkeiten von der Inter AG ein Angebot, nach dem oben genannten Beispiel und können so immer, die für Sie beste Variante wählen.
Sie möchten endlich das Gefühl der finanziellen Unsicherheit beseitigen – dann nehmen Sie unser Angebot an und entscheiden Sie selbst, welche Variante in diesen schwierigen Zeiten am Besten zu Ihnen passt. Sie können sich in Ruhe um Ihre Firma, Ihre Familie und um Ihre Gesundheit kümmern und unsere Experten veranlassen alle notwendigen Schritte, damit Sie von den umfangreichen Fördermaßnahmen und Soforthilfen profitieren.
Einfach bei uns anrufen oder E-Mail schreiben und Sie bekommen von uns die ersten Informationen und Hilfe – Schritt für Schritt schaffen wir es gemeinsam, dass Ihre Existenz auch während und nach der Krise gesichert bleibt.
Ihre Versicherungsmaklerin mit persönlicher und individueller Beratung und Betreuuung vor Ort
Holzhausen, Engelsdorf, Baalsdorf, Kleinpösna, Großpösna, Liebertwolkwitz, Leipzig, Stötteritz
Ihre Yvonne
Kohlemann-Knaak
Spezialistin im Bereich Absicherung rund um Ihr Unternehmen
Versicherungsmakler & Spezialist KNAAK KOHLEMANN GMBH