Verbessern Sie Ihre Liquidität und halten Sie Ihre Kreditlinie bei Ihrer Hausbank frei!
Wenn man gute Aufträge und solvente Auftraggeber gewinnen will, muss man Sicherheiten bieten. Das kann in Form von Bürgschaften sein. Damit geben Sie Ihren Auftraggeber die Gewissheit, dass Sie in der Lage sind die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Mit dem Abschluss einer Kautionsversicherung bei einem Versicherungsunternehmen können Sie Ihre Bürgschaften decken. Dabei wird Ihre Liquidität nicht eingeschränkt, da sie nicht wie bei der Bank auf die Kreditlinie und Ihrem Kontokorrentkredit angerechnet wird. Das erhöht Ihren finanziellen Spielraum.
Sie als Unternehmer der Baubranche sind verpflichtet bis 5 Jahre nach Fertigstellung die Gewährleistung zu erbringen. Dabei müssen Sie bei öffentlichen Auftraggebern und teilweise auch bei Privaten damit rechnen, dass ein Teil der Summe der Bauleistung als Sicherheit einbehalten wird, um später auftretende Mängel zu begleichen. Das sind meistens 5% oder auch 10% der Bausumme, die Sie erst nach 5 Jahren erhalten. Ganz davon abgesehen, dass Ihre Liquidität darunter leidet, Sie können auch nicht sicher sein, dass Sie das Geld nach 5 Jahren erhalten. Denn in 5 Jahren kann viel passieren. Der Bauherr kann selbst insolvent werden oder nicht mehr zahlen wollen (Sie müssen klagen). Also ist es für Sie existenziell eine Gewährleistungsbürgschaft/Mängelansprüchebürgschaft ausstellen lassen zu können.
Eine weitere Bürgschaftsart ist die Ausführungsbürgschaft. Sie besichert, dass das Bauvorhaben auch komplett ausgeführt wird. Ohne eine solche Bürgschaft können Sie keine Aufträge von der öffentlichen Hand bekommen, denn Sie müssen sicherstellen, dass Sie in der Lage sind das Bauvorhaben auch auszuführen. Egal, ob Sie in eine nicht verschuldete finanzielle Schieflage kommen oder Sie eine schwere Krankheit trifft. Denn wenn der Auftrag neu vergeben werden muss, wird es immer teurer. Diese Preissteigerung von ca. 20% wird über diese Bürgschaft abgesichert.
Die ersten beiden Bürgschaftsarten können bei den Versicherungen meistens gemeinsam abgeschossen werden. Sie heißt dann Vertragserfüllung und beinhaltet die Gewährleistungs- und die Ausführungsbürgschaft.
Die Vorauszahlungsbürgschaft ist seltener Anzutreffen und die meisten Versicherer bieten sie nicht an. Sie stellt sicher, dass die schon im Voraus bezahlten Leistungen auch erbracht werden. So wie bei der Ausführungsbürgschaft muss sichergestellt werden, dass das Bauvorhaben zu Ende gebracht wird und der Bauherr nicht noch einmal für die Leistungen bezahlen muss.
Die Bietungsbürgschaft dient dazu, die Einhaltung der Angebotskonditionen für den Fall der Auftragserteilung sicher zu stellen, da Preissteigerungen oft nicht mit berücksichtigt werden können.
Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach §648a BGB dient in der Regel dazu die Zahlung der Bauleistung durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Sie sichert die Bezahlung der Bauleistung und der Werklohnforderung durch den Besteller an den Auftraggeber ab. Diese ist ausschließlich für die Erstellung von Bauwerken. Die Werklohnforderung wird meist erst mit Abnahme des erstellten Gewerkes fällig. Der Auftragnehmer sichert so das Risiko ab für den Fall, dass der Auftraggeber nach Erstellung des Bauwerks insolvent wird. Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft ist ganz wichtig zwischen Baufirmen untereinander. Wenn nämlich zum Beispiel die eine Firma einen Teil des Auftrages an eine andere weitergibt (Subunternehmer). Dieser kann eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft verlangen, ist jedoch nur noch selten.
Genau wie im Bauhandwerk und auch aus demselben Grund werden in der Industrie Bürgschaften benötigt. Das sind auch hier vor allem die Mängelansprüche-, die Ausführungs- und die Vorauszahlungsbürgschaften. Hier sind es der Maschinenbau und der Anlagenbau. Zum Beispiel können große Anlagen in der chemischen Industrie kaum ohne Bürgschaften errichtet werden, da auch diese Baustellen nicht ohne finanzielles Risiko errichtet werden können. Denn auch die Dauer beinhaltet solch ein Risiko. Auch der Spezialfahrzeugbau und viele andere Branchen brauchen Bürgschaften.
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