Haftpflichtversicherung der KfZ-Versicherung - ist der wichtigste Teil in der KfZ-Versicherung Sie ist eine Pflichtversicherung. Es gibt die Möglichkeit 100 Mio. Deckungssumme pauschal mit 15 Mio. pro Person abzusichern. Daneben sollte die sogenannte Mallorca Police, die Haftpflichtschäden beim Gebrauch von Mietwagen im Ausland absichert, in die KfZ-Versicherung integriert sein. Auch die Umweltschadenversicherung ist notwendig. In der Haftpflichtversicherung ist auch oftmals der Schutzbrief enthalten. Wenn keine extra Autoschutzbriefversicherung besteht, wie ADAC oder ARCD, ist dies eine preiswerte Alternative. Hier wird Pannenhilfe oder Unfallhilfe geleistet. Außerdem werden die Kosten für das Abschleppen in eine Werkstatt oder nach Hause übernommen. Auch ein Mietwagen bei weiten Reisen kann über den Schutzbrief abgerechnet werden.
Teilkasko der KfZ-Versicherung - In diesem Teil der KfZ-Versicherung sind die Absicherung versichert, welche Sie nicht selbst beeinflussen können. Dazu gehören der Zusammenstoß mit Tieren aller Art, der Tierbiß inkl. Folgeschäden, Schäden durch Brand und Explosion, Schäden durch Diebstahl und unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung, Elementarschäden mit Lawinen, Hagel und Überschwemmung, Austausch von Schlössern nach dem Diebstahl/Raub der Schlüssel, die Schäden an der Verkabelung nach Kurzschluss und die Glasschäden.
Vollkasko der KfZ-Versicherung - In die Vollkaskoabsicherung der KfZ-Versicherung gehören die eigenen Unfallschäden und der Vandalismusschaden.
Leistungen und Zusätze auf die es ankommt.
- Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
- Neupreisentschädigung bis 24 Monate nach Erstzulassung
- Kaufpreisentschädigung bis 14 Monate nach Kauf
- die Beitragsfreie Mitversicherung der Sonderausstattung – fest eingebaute Navigationssysteme und Radio mit CD und DVD
Zusatzleistung der KfZ-Versicherung
Fahrerschutz der KfZ-Versicherung - Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls sind die Personenschäden des Fahrers nicht versichert. Der Fahrerschutz schließt diese Lücke und jeder berechtigte Fahrer ist versichert. Diese Lücke ließe sich auch über eine Risiko-Unfallversicherung decken.
Auslandsschutz der KfZ-Versicherung - Im Ausland reichen oft die Versicherungssummen bei nicht verschuldeten Unfällen nicht aus, um den eigenen Schaden komplett erstattet zu bekommen. Also, wer viel im Ausland unterwegs ist sollte dies mitversichert haben.
Rabattschutz der KfZ-Versicherung - verhindert das Zurückstufen nach einem Unfall im folgenden Jahr. Hier muss beachtet werden, dass bei einem Versicherungswechsel diese Sondereinstufung nicht „mitgegeben“ wird.
GAP-Deckung der KfZ-Versicherung - wichtig für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeuge. Bei einem Diebstahl oder Totalschaden nach Unfall kommt es oft vor, dass die Restforderung der Bank höher ist, als der Wiederbeschaffungswert, den die Versicherung ersetzt. Hier kommt die GAP-Deckung zum Einsatz und gleicht die Differenz aus.
Insassenversicherung der KfZ-Versicherung - oder auch Insassenunfallversicherung bietet den Mitfahrenden einen Extra-Unfallschutz. Wichtig, wenn Fahrgemeinschaften gebildet werden oder Eltern fremde Kinder mitnehmen.
Eine Möglichkeit etwas Prämie zu sparen ist die Werkstattbindung in der KfZ-Versicherung. Hier müssen Sie die Reparaturen, die die KfZ-Versicherung bezahlen soll, in deren Vertragswerkstätten durchführen lassen. Das hat meist den Vorteil, dass ein kostenloses Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, Ihr zu reparierendes Fahrzeug abgeholt und wiedergebracht wird und das Fahrzeug gereinigt wird. Nachteil ist, Sie haben nicht die Wahl der Werkstatt.
Als letztes noch Antworten zu Fragen, die immer wieder gestellt werden.
Was sind Sonderkennzeichen? Das sind das Saisonkennzeichen und das rote Kennzeichen.
Was ist die grüne Versicherungskarte? Das ist der Nachweis der Versicherung für das Ausland und ist immer bei Grenzüberfahrt mit dem Fahrzeug mit zuführen.
Was ist die eVB - die elektronische Versicherungsbestätigung der KfZ-Versicherung? Früher hieß sie Doppelkarte und war der Nachweis, dass beim Kauf eines Fahrzeuges eine Versicherung besteht (Haftpflichtversicherung).
Fragen zu meinem Schadenfreiheitsrabatt (SFR oder SF): Wie kann ich ihn auf meine Kinder übertragen? Oder kann ich meinen SFR mit in die Firma auf mein Firmenfahrzeug übertragen? Oder kann ich den SF von meiner Oma oder meinem Opa übernehmen? All diese Fragen lassen sich im kurzen Gespräch am besten klären. Anruf genügt…!
Jetzt die Autoversicherung wechseln und 100€ oder mehr im Jahr sparen – Vergleichen lohnt sich.
Ihre Yvonne Kohlemann-Knaak
Spezialistin im Bereich Auto Privat und Firma (Kfz)
Ihre Versicherungsmaklerin mit persönlicher und individueller Beratung und Betreuung vor Ort
Holzhausen, Engelsdorf, Baalsdorf, Kleinpösna, Großpösna, Liebertwolkwitz, Leipzig, Stötteritz
Versicherungsmakler & Spezialist KNAAK KOHLEMANN GMBH