Betriebshaftpflichtversicherung
Versichert ist hier ihr betriebliches Haftungsrisiko. Egal, ob sie oder einer ihrer Mitarbeiter einem Dritten einen Schaden zugefügt haben, sind sie dafür verantwortlich und müssen für den entstandenen Schaden aufkommen. Der Versicherungsschutz sollte auch die Ansprüche der Berufsgenossenschaft, wegen grob fahrlässig verursachter Arbeitsunfälle, umfassen.
Sollten sie mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert werden, wehrt ihre Haftpflicht nach Prüfung diese ab. Da es bei der Betriebshaftpflicht auf ihre genaue Tätigkeit ankommt, hier nur einige Tipps, die für die Auswahl ihrer Haftpflicht wichtig sein können. Lassen sie sich vor dem Abschluss vom Fachmann beraten.
Achten sie auf einheitliche Versicherungssummen für Sach- und Vermögensschäden inklusive der Bearbeitungs-, Tätigkeits- und Leitungsschäden (keine Sublimits). Sie sollten unterschiedliche Selbstbeteiligungen wählen können, von keine bis 1000,-€. Wichtig ist auch bei Beauftragung von Subunternehmen, das auch unternehmensfremde Leistungen mitversichert sind.
Auch sollte die Möglichkeit bestehen, eine Umweltschadenhaftpflicht für das eigene Grundstück, abzuschließen. Alle Gewerbetreibenden in den Heilberufen, wie z.B. ambulante Pflege, sollten unbedingt darauf achten, dass das Versicherungsunternehmen nicht dem Teilungsabkommen mit den Sozialversicherungen beigetreten ist.
Gewerbliche Sachversicherungen
Geschäftsinhaltsversicherung und Betriebsunterbrechung
In jedem Betrieb steckt ein Vermögen, weshalb es sinnvoll ist es von Anfang an richtig zu versichern. So müssen die Einrichtungsgegenstände im Büro, die Maschinen, Werkzeuge und Elektroanlagen aber auch die Materialien und Vorräte im Lager geschützt werden. Versichert sind diese Sachen gegen Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Einbruchdiebstahl incl. Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel , Elementarschaden (Hochwasser, Erdbeben, Lawinen) und die erweiterten Gefahren (Extended Coverage) wie innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Fahrzeuganprall.
Die Geschäftsinhaltsversicherung ist nicht automatisch eine Versicherung, die den Neuwert entschädigt, oftmals bekommt man nur den Zeit- bzw. den Wiederbeschaffungswert. Das ist ein Problem bei alten mechanischen Maschinen oder Büroausstattung. Hier bitte unbedingt auf die Entschädigung nach „Goldener Regel“ achten. Wichtig ist auch das der Blitzschlag incl. Überspannung mitversichert ist. Auch das ist nicht Standard bei der Inhaltsversicherung.
Geschäftsgebäudeversicherung
Das Wichtigste für ein gut laufendes Geschäft ist oftmals das Gebäude. Wenn dieses Eigentum des Betriebes ist, muß auch dieser Wert geschützt und richtig versichert werden. Versichert werden sollte das Geschäftsgebäude gegen Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden ((Hochwasser, Erdbeben, Lawinen) und die erweiterten Gefahren (s.o.). Wichtig ist hier, dass nicht aus falscher Sparsamkeit auf die Elemantar-schadendeckung verzichtet wird, denn so ein Hochwasser kann ein Gebäude irreparabel beschädigen.
Mietverlust
Als Besitzer eines gewerblich genutzten und vermieteten Gebäudes kann ein versicherter Schaden, wie unter der Rubrik „Geschäftsgebäudeversicherung“ aufgelistet, die Nutzung ihres Gebäudes gefährden und sie müssen mit Mietausfällen rechnen.
Achten Sie darauf, dass nicht nur der Mietausfall ihrer Mieter versichert ist, sondern auch der eigene Nutzungsausfall und dies möglichst nicht nur für 12 Monate, sondern mindestens für 18.
Glasversicherung
Da auch ein Glasschaden in einem Geschäftsgebäude ein erheblicher Schaden darstellen kann, vor allem bei Schaufensterscheiben oder Spezialverglasungen, sollten Sie dies mitversichern. Hier ist auch die Montage und eventuell eine Notverglasung versichert. Zusätzlich kann hier die Mobiliarver-glasung im eigenen Büro sehr kostengünstig eingebunden werden.
Elektronikversicherung
Diese Versicherung ist wichtig, wenn sehr hochwertige elektronische Geräte im Gewerbe oder in der Praxis genutzt werden. Hier nur einige Beispiele: Der Behandlungsstuhl in der Zahnarztpraxis oder Messgeräte beim Augenarzt, die Messgeräte im Chemielabor und vieles mehr. Eigentlich ist die Elektronikversicherung ein Teil der Geschäftsinhaltsversicherung, kann aber auch alleine versichert werden. Das macht Sinn, denn bei dieser Versicherung kann viel mehr versichert werden als in der Inhaltsversicherung.
Hier sind auch die „sogenannten“ Eigenschäden mitversichert, das heißt für sie, auch der Bedienungsfehler, die Ungeschicklichkeit, der Ausführungsfehler, der Tierbiss, die Feuchtigkeit, der Vandalismus und der Diebstahl. Man nennt diese Policen auch All-Risk-Policen. Bitte beachten Sie, wenn Sie sehr häufig ihre Geräte und Laptops mit auf Geschäftsreisen nehmen, dass ihre Versicherung dort Versicherungsschutz bietet.
Maschinenversicherung
Nicht nur die Großbetriebe, sondern auch kleine und mittelgroße Betriebe verwenden Maschinen für ihre Produktion. Bei diesen Betrieben ist ein Verlust besonders elementar. Vor allem fahrbare oder transportable Geräte wie Bagger, Gabelstapler oder Krane stellen nicht nur wichtige Firmenvermögenswerte dar, sondern sind auch vielen Gefahren ausgesetzt.
Versichern kann man die Maschinen gegen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel, Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges,Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung, Abhandenkommen. Auch hier handelt es sich um eine All-Risk-Police.
Ihre Yvonne Kohlemann-Knaak
Spezialistin im Bereich Firmenhaftpflicht und Geschäftsversicherung
Ihre Versicherungsmaklerin mit persönlicher und individueller Beratung und Betreuuung vor Ort
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Versicherungsmakler & Spezialist KNAAK KOHLEMANN GMBH