Auf Grund der grassierenden Wertverluste, dem möglicherweise kommenden Fahrverbot sollte man über die Rückabwicklung des Autokaufs nachdenken.
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Am 27.02.2018 wurde über die Zukunft von Dieselfahrzeugen am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Dabei hat das Gericht die Bemühungen der großen Städte zur Luftreinhaltung und vor allem die Reduzierung der gesundheitsschädlichen Stickoxide bewertet und festgestellt, das hier nicht genügend für die Luftreinhaltung getan wird. Die bisherigen Bemühungen haben zu keiner Nennenswerten Reduzierung von Stickoxiden geführt. In vielen Städten werden die gesetzlichen Grenzwerte weiterhin erheblich überschritten. Das Bundesumweltamt stellte fest, dass über ein Drittel des Schadstoffausstoßes auf das Konto von Diesel-PKW geht.
Um die Bewohner der großen Städte zu schützen, kann über kurz oder lang ein Dieselfahrverbot eingeführt werden. Die Fahrverbote treffen vor allem Besitzer älterer Dieselfahrzeuge. Besonders die Pendler, die meistens, aus ökonomischen Gründen, Diesel-PKW gekauft haben, haben Angst wegen Dieselfahrverboten nicht mehr zu ihren Arbeitsstellen fahren zu können.
Das Dieselfahrverbot wirkt sich natürlich auf den Wert von Dieselfahrzeugen aus. Der Absatz geht schon seit längerer Zeit wegen des Dieselabgasskandals zurück, aber seit dem drohenden Fahrverbot vom 27.02.2018 noch stärker. Die Autokäufer sind unsicher welchen Antrieb und welchen Motor sie noch vertrauen können und weichen auf KfZ mit Benzinmotoren aus, was zu einem noch stärkeren Wertverlust der Dieselfahrzeuge führt.
Aus diesen Gründen, dem grassierenden Wertverlust, dem möglicherweise kommenden Fahrverbot macht es Sinn man über eine Rückabwicklung des Autokaufs nachzudenken. Die Dieselfahrzeuge werden zurückgegeben und der Kaufpreis erstattet und eine Nutzungsentschädigung dagegen gerechnet.
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